COS NEM e. V. Abteilung Cosmetic

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziele & Aufgaben

Während der Gründerversammlung des NEM am 15. September 2006 in Lahnstein wurden die nachfolgende Ziele und Aufgaben des NEM e. V. beschlossen:

1.

Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in deren Cosmetic-Aktivitäten innerhalb Deutschlands und der EU, hinsichtlich der behördlichen Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und Gesetze, wie auch der Cosmetic-Verordnung und EU-Richtlinie.

2.

Durchsetzung der Verbraucher-Interessen hinsichtlich wissenschaftlicher Fragen zum Thema Hautgesundheit = Freiheit zum uneingeschränkten Wissenstandstransfer im Gesundheitsbereich und auch zum Umsetzen in entsprechende Gesundheitsprodukte. Dies auch im Interesse einer Volksgesundheit.

3.

Durchsetzung von Health-Claims; insofern wissenschaftliche Belege vorhanden sind, dürfen und sollen diese auch genutzt werden.

4.

Abschaffung von Abmahnvereinen. Verbraucherschutz sollte in den Händen eines Institutes sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen). Eine Alternative wäre auch a) eine Reduzierung der Honorare für die Abmahnungen und b) drastische Herabsetzung von „Strafen im Wiederholungsfalle“.

5.

Prüfung und Ausstellung von Verkehrsfähigkeiten, Gutachten, auch für international ausgerichtete Unternehmer.

6.

Qualitätsgutachten und Zertifizierung von Produkten mit Vergabe von Qualitätslogos im Rahmen einer Selbstkontrolle nach den Richtlinien des NEM-Verbandes.

7.

Schaffung internationaler Tochterverbände.

8.

Wettbewerbsrechtliche Beratung.

9.

Beratung in fachlichen kosmetikrechtlichen Fragen.

10.

Monatliche Informationen an alle Mitglieder.

11.

Mitgliedschaften anderer Verbände - nur bei Verbänden mit kosmetik-fachlichen und steuerlichen Zielen.

12.

Schutz des Mittelstandes und kleiner Unternehmen. Grossunternehmen sind nur zugelassen, wenn sie Familienbetriebe sind und sich ausdrücklich den Zielen des Mittelstandes unterwerfen. Dies muss der Verband sicherstellen.

13.

Juristischer Schutz gegenüber behördlicher und gesetzlicher Willkür.

14.

Öffentlichkeitsarbeit.

15.

Archivierung kosmetik-wissenschaftlicher Grundlagenforschung zur Verfügung der Mitglieder.

16.

Aktivierung einer neuen Unternehmerkultur des Mittelstands in Deutschland, siehe NEM-News, Statement von Manfred Scheffler.

17.

Seminare im Marketing und Vertrieb.

18.

Vorschläge und Forderungen zur Abschaffung von Verwaltungsüberregulierungen.

19.

Beratungen in internationalen fachlichen Fragen.

20.

Angebot Rechtsschutz für Mitglieder.

Hier geht’s zum NEM e. V.:

 

www.nem-ev.de